Mietrecht
Mietrecht ist ein Teil des Privatrechts. Damit wäre es Sache der Parteien (Vermieter / Mieter) individuelle vertragliche Regelungen zu vereinbaren.
Das Wohnraummietrecht ist mieterfreundlich gestaltet und mit politischen Zielsetzungen überlagert. In diesem Spannungsfeld ist es mein Anliegen, Haus- und Grundeigentümer engagiert anwaltlich zu vertreten.
Zu meinen Tätigkeiten (Angebot) gehören:
- Entwurf und Prüfung von Mietverträgen
- Durchsetzung von Mieterhöhungen
- Behandlung von Mietmängeln (Mietminderung)
- Abfassung rechtssicherer Kündigungsschreiben
- Vertretung im Räumungsrechtsstreit
- Beratung über Betriebskostenabrechnungen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Mietsache
Freier ist die Gestaltung des von wirtschaftlichen Interessen geprägten Gewerberaummietrechts. Dies erfordert eine sorgfältige Abfassung gewerblicher Mietverträge. Treten Störungen des Mietverhältnisses auf, sind rasche und tragfähige Lösungen zu finden, um wirtschaftliche Verluste des Vermieters zu vermeiden.